VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Allgemeines :
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind rechtsverbindlicher Vertragsinhalt für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden, auch dann, wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.Die Rechte des Kunden aus dem Geschäftsverkehr mit uns sind nicht übertragbar.Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen macht nur diese unwirksam, berührt aber nicht die Gültigkeit aller übrigen Vertragsbestimmungen.
Angebot :
Unsere Angebote sind freibleibend.Angebote, Kostenanschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten an ihnen Urheberrecht und Eigentum; sie sind uns, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.Vertragsänderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich zu machen.
Preise : (Einschließlich, Rabatte, Maße, Gewichte usw.)
Unsere Preise gelten ab Werk Maintal, ausschließlich Verpackung sofern nicht schriftlich anderes vereinbart ist.Vereinbarte Preise gelten nur bei voller Abnahme der vereinbarten Menge (bzw. Mindestmenge.)Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen von Frachten, Zöllen, Steuern, Abgaben usw. zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung berechtigen zu einer Preisberichtigung. Es gilt daher für den Zeitpunkt der Lieferung eine so zulässige Nachberechnung als vereinbart.Offensichtlicher Irrtum, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.
Lieferung
1. Allgemeines Liefermöglichkeit sowie richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleiben auch bei bestätigten Aufträgen vorbehalten.Lieferungen an Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle setzt feste Bodenverhältnisse und einwandfreie, zumutbare Anfahrt voraus.Die Abladung der Ware ist Sache des Kunden und geht zu seinen Lasten und auf seine Gefahr.Teillieferungen sind zulässig. Sie gelten als selbständige Lieferungen.
2. Liefertermine und Lieferfristen Liefertermine und Lieferfristen sind für uns unverbindlich; sie sind sorgfältig ermittelt und verstehen sich annähernd. Mit Anzeige der Lieferbereitschaft oder des Versands gelten sie als eingehalten, auch wenn ohne Verschulden die Absendung unmöglich ist.Unverschuldete Umstände und Ereignisse bei uns oder unseren Lieferanten, die die Lieferung verzögern, schließen Ansprüche, Ersatzbeschaffung, Schadenersatzansprüche und ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag aus. Eine angemessene Nachfrist über die Dauer der Behinderung hinaus gilt als vereinbart.Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen entbinden den Kunden nicht von der Abnahmeverpflichtung.
Verpackung:
Die Ware reist branchenüblich verpackt.
Transport- und Bruchversicherung:
Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden für seine Rechnung. Schadenmeldungen sind unverzüglich bei Empfang der Ware zu machen und schriftlich nach Art und Umfang zu rügen. Transportschäden und Fehlmengen sind unverzüglich bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartiges Beweismittel festzustellen und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief usw.) zu bescheinigen. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlagen an uns abzutreten.
Mängelrügen und Mängelhaftung :
Mängelrügen müssen unverzüglich - spätestens eine Woche nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort - bei uns schriftlich und spezifiziert eingehen.Die Gewährleistung für Fabrikationsmängel erstreckt sich in jedem Fall auf die Gewährleistung unserer Lieferanten. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt insoweit nicht der Mängelrüge. Bei begründeter Mängelrüge steht uns das Wahlrecht zwischen Wandlung und Minderung zu. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden sowie Folgeschäden.Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand der verspäteten, unzureichenden oder unbegründeten Mängelrügen. Ansprüche aus rechtzeitig erhobenen Mängelrügen verjähren in einem Monat, gerechnet vom Tage der endgültigen Zurückweisung durch uns. Ansprüche aus nicht rechtzeitig erhobenen Mängelrügen sind ausgeschlossen.
Rücknahme :
Ein Anspruch auf Rücknahme von Waren - insbesondere von Sonderanfertigungen oder auf besondere Bestellung des Kunden beschafften Waren - ist ausgeschlossen. Nur auf Genehmigung kann ausnahmsweise von uns gelieferte Ware in einwandfreiem Zustand bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen und abzüglich 5% für anteilige Kosten gutgeschrieben werden.
Zahlung:
1. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind ab Lieferdatum fällig.Soweit Skonto gewährt wird, ist die Bezahlung aller früheren Rechnungen Voraussetzung. Berechnungsgrundlage ist der Warenwert (Rechnungsbetrag einschlich Umsatzsteuer, jedoch nach Abzug von Rabatten, Fracht, Verpackung usw.)Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt wird ein Skonto von 2% gewährt, soweit dies auf der Rechnung unten ausgewiesen ist. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb 30 Tagen, werden die üblichen Bankzinsen berechnet.Bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Anbahnung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen sowie bei drohendem Konkurs, werden sämtliche Rechnungsbeträge sofort fällig. Wechsel und Schecks werden erst nach Einlösung gutgeschrieben. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sowie Aufrechnung durch den Kunden, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Gewährleistungsansprüchen.
2. Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen stehen uns, ohne daß es einer ausdrücklichen Inverzugsetzung bedarf, folgende Rechte zu:Ohne Nachfrist von allen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlagen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerfen und alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen. Im Verzugsfalle ist die von uns gelieferte Ware gesondert zu lagern und als unser Eigentum kenntlich zu machen. Verzugszinsen in Höhe von 2% über den üblichen Bankzinsen ab Fälligkeitsdatum zu berechnen. Weitere Verzugsschäden geltend zu machen. Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform, der Anschrift oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse und Kreditwürdigkeit berührende Umstände, insbesondere eine bestehende oder beabsichtigte Globalzession zugunsten Dritter, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Derartige Veränderungen berechtigen uns nach unsere Wahl:Sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen Rechtsgeschäften zu beanspruchen.Bis zur Vorauszahlung der Sicherheitsleistung Vertragserfüllung zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Eigentumsvorbehalt :
Unsere ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zu Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unser Eigentum.Für den Fall des Wiederverkaufs tritt der Kunde schon mit Abschluß des Geschäftes an uns seine künftige Kaufpreisforderung sicherungshalber ab, ohne daß es einer besonderen Erklärung bedarf. Bis auf Widerruf ist der Wiederverkäufer zur Einziehung der neuentstandenen Kaufpreisforderung befugt. Sie dient zu Sicherung unseres Vorbehalts nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand :
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unserer Firma.Gerichtsstand ist das für den Sitz unserer Firma zuständige Gericht.
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